Montag, 05. Dezember 2011 um 00:00 Uhr | connvenio News
Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1251/2011 vom 30.11.2011 (EU-Amtsblatt L 319 vom 2.12.2011) neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren gelten ab 01.01.2012 folgende erhöhte Schwellenwerte:
Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro
(Bis zum 31.12.2011: 4,845 Mio. Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro
(Bis zum 31.12.2011: 193.000 Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im
Sektorenbereich: 400.000 Euro
(Bis zum 31.12.2011: 387.000 Euro)
Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
(Bis zum 31.12.2011: 125.000 Euro)
Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2012 eigentlich unmittelbar, da es bei einer EU-Verordnung keiner gesonderten Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Nichtsdestotrotz gelten die Schwellenwerte der Vergabeverordnung (§ 2 VgV) einstweilen zumindest für klassische Auftraggeber weiter; und zwar solange, bis eine geänderte VgV in Kraft getreten ist. Denn den Mitgliedsstaaten ist es erlaubt, strengere Regelungen festzuschreiben – wenn auch wohl ungewollt – als es das EU-Recht vorschreibt. Dies ist im Falle der Anhebung der Schwellenwerte durch die EU ab dem 01.01.2012 der Fall. Die in § 2 VgV geregelten Schwellenwerte für klassische Auftraggeber sind dann “schärfer/tiefer” als diejenigen der EU-Verordnung. Etwas anderes gilt aber für Sektorenauftraggeber, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält.
Donnerstag, 05. November 2009 um 00:00 Uhr | connvenio News
Seit 01.10.2009 ist durch weitere Spezialisierung der Beratungstätigkeit im Bereich Ausschreibungsmanagement die connvenio mit Sitz in Stuttgart entstanden. Änderungen im Vergaberecht und im Wettbewerbsrecht 2009 erwirkten einen tiefergehenden Beratungsansatz bei unseren Projekten. Daher wird der Bereich Research in Zukunft von Partnerunternehmen duchgeführt.
Aufgrund der besonderen Einkaufsbedingungen des öffentlichen Sektors müssen die Angebote, die bei einer Ausschreibung eingeholt werden, formalen Kriterien entsprechen und vergleichbar mit denen Ihrer Wettbewerber sein. Nach unserer Erfahrung werden ca. 65% der eingereichten Angebote ausgeschlossen. Diese ausgeschlossenen Angebote werden in der Regel nicht einmal gelesen.
Mit dem Wissen um die Umstände und Denkweise der ausschreibenden Stelle lassen sich viele Fehler vermeiden und Angebote effektiver gewinnen. Schon eine Kleinigkeit reicht aus um besser zu sein als Ihr Wettbewerb. Dieses Verständnis wird im ersten Schritt in einem Inhouse-Seminar vermittelt ums anschliessend eine gesicherte Entscheidung für den public-sector-Markt treffen zu können.
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