Man darf gespannt sein wie durch die Vergaberechtsreform der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden soll. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben. Prozesse sollen vereinfacht und Kosten optimiert werden.
Der überarbeitete vierte Teil des GWB umfasst künftig die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Ob die praktische Anwendung des Gesetzes zur Kostenoprimierung führt kann man heute schwer abschätzen.
Die connvenio arbeitet bereits heute für öffentliche Auftraggeber nach den Vorgaben der neuen Dienstleistungsrichtlinien der EU und versucht somit, Dienstleistungsprozesse und -kosten für Vergabestellen zu optimieren.